3.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle Unterlagen und Dokumente, die zur Erledigung des Auftrags erforderlich sind oder vom Anbieter angefordert wurden, dem Anbieter sachlich richtig, vollständig, rechtlich wirksam und zeitnah in der jeweils erforderlichen Form zur Verfügung zu stellen. Außerdem hat er etwaige Fragen des Anbieters, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind, vollständig und zutreffend zu beantworten.
Sofern die beauftragte Dienstleistung nicht erbracht werden kann, weil die vom Kunden übergebenen Unterlagen und/oder Dokumente unvollständig, unrichtig oder rechtlich unwirksam sind, schuldet der Kunde die vereinbarte Vergütung, ohne dass der Anbieter weiter zur Leistung verpflichtet ist, sofern dem Kunden vom Anbieter oder dem Partner eine angemessene Frist von mindestens 3 Wochen gesetzt wurde, die vollständigen Unterlagen nachzureichen und diese Frist fruchtlos verstrichen ist. Für Kosten oder Verzögerungen, die durch sachlich unrichtige oder unvollständige Angaben entstehen, übernimmt der Anbieter keine Verantwortung.
3.2 Der Kunde verpflichtet sich, an ihn zurück zu gewährende Unterlagen und Dokumente sowie die im Rahmen des Auftrags erlangten Unterlagen und Dokumente sowie Gegenstände, insbesondere Kfz-Kennzeichen, auf dem vereinbarten Wege, entweder im Ladengeschäft vor Ort oder postalisch, entgegenzunehmen oder durch empfangsbevollmächtigte Personen entgegennehmen zu lassen.
3.3 Der Kunde versichert, dass die im überlassenen Fahrzeugbrief angegebene Fahrzeugidentifikationsnummer mit derjenigen am Fahrzeug übereinstimmt und er berechtigt ist, über das Fahrzeug zu verfügen bzw. dieses für den Straßenverkehr zuzulassen. Ebenso versichert der Kunde die Vollständigkeit und Richtigkeit sowie die Echtheit aller übergebenen amtlichen Dokumente. Der Kunde hat insbesondere keinerlei Ansprüche gegenüber dem Anbieter für den Fall der Einbehaltung oder Beschlagnahme von Unterlagen und Dokumenten des Kunden durch eine Zulassungsbehörde, es sei denn, die Einbehaltung oder Beschlagnahme ist vom Anbieter verursacht oder von diesem zu vertreten.
3.4 Soweit der Anbieter Anfragen des Kunden zu Leistungen Dritter, z.B. einer Behörde, beantwortet, stellt dies keine rechtsverbindliche Auskunft des Anbieters dar, sondern ist eine rein informatorische Angabe.
3.5 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegende und von diesem nicht zu vertretende Ereignisse, wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen und Arbeitskämpfe entbinden den Anbieter für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung. Derartige Störungen gehen auch dann nicht zu Lasten des Anbieters, wenn sie bei den die Aufträge durchführenden Dritten eintreten. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zwei Wochen, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.